Wettbewerb für Exlibris und andere Kleingrafik anlässlich der DEG-Jahrestagung 2024 – Einsendeschluss 14. März 2024

Ausschreibung

Anlässlich jeder Jahrestagung veranstaltet die Deutsche Exlibris-Gesellschaft einen Wettbewerb zur Förderung der Exlibriskunst und anderer Kleingrafik.
Zur Teilnahme berechtigt ist jeder Künstler* oder Eigner – eine Mitgliedschaft in der DEG ist nicht erforderlich. (Der besseren Lesbarkeit halber wird das generische Maskulinum verwendet.)
Die Ausschreibung ist hier als pdf-Dokument zum Download verfügbar.

  1. Einreichung
    Es können Exlibris und andere Kleingrafiken (z. B. Gelegenheitsgrafiken) eingereicht werden,
    die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem Einsendeschluss entstanden sind.
    Bei Exlibris und Gelegenheitsgrafiken sollte die Einreichung in Absprache zwischen Künstler
    und Eigner erfolgen.
    Pro Künstler können maximal 6 Grafiken eingesandt werden, Dabei ist völlig freigestellt,
    wie viele von diesen Exlibris und wie viele andere Kleingrafiken sind.
    Zugelassen sind Grafiken in allen Drucktechniken bis zu einer Papiergröße von DIN A4.
    Sie dürfen nicht auf Trägerblättern aufgebracht sein.
    Exlibris oder Gelegenheitsgrafiken sollten ihrem Verwendungszweck entsprechend bezeichnet
    sein, also mit dem Wort „Exlibris“ oder „P.F.+Jahreszahl“ bzw. mit einer äquivalenten Angabe.
    Zusätzlich sollten Exlibris und Gelegenheitsgrafiken mit dem Namen einer lebenden Person
    oder einer realen Einrichtung, Institution o. Ä. bezeichnet sein.
    Alle Arbeiten sind auf der Rückseite in Bleistift mit dem Namen des Künstlers,
    seiner Nationalität, der grafischen Technik, dem Entstehungsjahr, dem Thema (Stichwort genügt)
    und dem Namen des Eigners zu versehen.
    Diese Angaben sollten in lateinischer Schrift gemacht werden.
    Jeder Druck muss vom Künstler handsigniert sein.
    Die Grafiken sind dem DEG-Archivar:
  • Joachim P. Schlosser
  • Viersener Str. 123
  • 41063 Mönchengladbach
  • Deutschland
    bis spätestens zum 14. März 2024 zuzusenden.
    Alle eingegangenen Arbeiten gehen in den Bestand des DEG-Archivs über.
    Zu spät eingereichte Arbeiten werden nicht mehr zugelassen, auch sie gehen in den Bestand des
    DEG-Archivs über. Übertrifft die Anzahl der eingereichten Arbeiten eines Künstlers die maximal
    zugelassene Anzahl, wird nach dem Eingangsdatum entschieden. Bei gleichzeitigem Eingang zu
    vieler Arbeiten trifft der Empfänger eine Auswahl, die nicht anfechtbar ist. Überzählige Arbeiten
    gehen gleichfalls in den Bestand des Archivs über.

2. Preise
2.1. Bester Künstler (Jurypreis)

  1. Preis 300€
  2. Preis 200€
  3. Preis 100€

2.2. Bestes Exlibris (Publikumspreis)
200 €
(Bei Stimmengleichheit: mehrere gleichwertige Preise, das Preisgeld wird aufgeteilt.)
2.3. Beste Gelegenheitsgrafik
200 €
(Bei Stimmengleichheit: mehrere gleichwertige Preise, das Preisgeld wird aufgeteilt.)
Ausgezeichnet werden die Künstler, nicht die Eigner.

3. Wahlen
3.1. Preis der Jury

Die Wahl des Künstlerpreises wird von einer Jury vorgenommen.
Dazu beruft der DEG-Vorstand fünf Tagungsteilnehmer: möglichst je einen Künstler,
einen Händler und ein DEG-Vorstandsmitglied sowie zwei Sammler bzw. sonstige Teilnehmer;
von letzteren sollte nach Möglichkeit wenigstens einer Nichtdeutscher sein.
Kein Jurymitglied darf Künstler und/oder Eigner von Arbeiten im laufenden Wettbewerb sein.
Zur Entscheidung stehen nur die ausgestellten Grafiken.
Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.

3.2. Publikumspreis
Die Wahl zum besten Exlibris und die Wahl zur besten anderen Kleingrafik werden von den
Teilnehmern der Jahrestagung vorgenommen.
Dazu werden auf dem Wahlzettel nur 2 Ziffern aufgeschrieben, je eine für das beste Exlibris
und für die beste andere Kleingrafik.
Zur Auszählung der Wahlzettel beruft der DEG-Vorstand mindestens drei Tagungsteilnehmer in
den Wahlausschuss.
Den Preis erhält jeweils das Blatt mit der Höchstzahl der erreichten Stimmen.
Bei Stimmengleichheit wird der Preis gleichwertig zugesprochen und die Preissumme
entsprechend aufgeteilt.
Die Entscheidung des Auszählungsgremiums ist nicht anfechtbar.

4. Preisverleihung und Veröffentlichung
Am Abend des Abschlussbanketts ehrt der Präsident bzw. sein Stellvertreter
die Wettbewerbssieger mit je einer Urkunde und dem Preisgeld.
Die Wettbewerbssieger und ihre Arbeiten werden an geeigneter Stelle in den Druck- und digitalen
DEG-Medien gewürdigt.
Alle Wettbewerbsarbeiten werden in einem Katalog veröffentlicht. Alle vertretenen Künstler
erhalten ein kostenfreies Exemplar des Katalogs. Für eine mögliche Zustellung per Post sollten
die Künstler ihrer Einsendung eine Visitenkarte o. Ä beifügen.
Die Wettbewerbsergebnisse werden im Katalog des Folgejahres veröffentlicht

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